18.09.2012, 14:18
§166 StGB greift hier nicht, da es ja garkeine Verbreitung in Deutschland gibt.
Anders stellt es sich dar, wenn z.B. Pro-Deutschland diesen Film vorführt ("verbreitet") und dabei sogar eine rein provokative Absicht verfolgt. Dann wäre das tatsächlich ein Fall für diesen Paragrafen.
Anders stellt es sich dar, wenn z.B. Pro-Deutschland diesen Film vorführt ("verbreitet") und dabei sogar eine rein provokative Absicht verfolgt. Dann wäre das tatsächlich ein Fall für diesen Paragrafen.