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Antiislamisches Schmähvideo - § 166 StGB
#24
Slowmotion schrieb:Man muss nicht die Meinungsfreiheit so weit treiben, dass jeder Dummbatz alles sagen darf.
Es gibt Grenzen.
Aber muss man den Sicherheitsfanatismus so weit treiben, dass am Ende niemand mehr etwas sagen darf? Es gibt Grenzen, ja. Die werden durch das Gesetz definiert und durch die Gerichte angewandt. Willst du sie verschieben in Richtung weniger Meinungsfreiheit? Wenn ja, wie weit?

Zitat:In dem Video wird meiner Meinung nach ganz klar zu Gewalt gegen Muslime aufgerufen und da ist die Akzeptanzgrenze überschritten.
Akzeptanzgrenze scheint mir sehr individuell konstruiert zu sein. Was zählt, ist die Strafbarkeitsgrenze. Bist du der Meinung, dass diese ebenfalls überschritten ist? Dann hast du das Recht und vielleicht sogar die Pflicht, bei den zuständigen Behörden eine Anzeige zu erstatten. Dann wird sich der Staatsanwalt der Sache annehmen. Allerdings können wir unterstellen, dass bei der medialen Aufmerksamkeit das längst passiert ist. Wenn der Staatsanwalt keine Anklage erhebt, müssen wir davon ausgehen, dass wahrscheinlich kein Verdacht auf eine Strafbarkeit vorhanden ist.
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