22.11.2012, 07:35
Es gibt noch ne Hürde für das BGE: Sozialleistungen müssen in der EU nach EU-Recht für alle EU-Bürger gleich gewährt werden...
Man darf nach EU-Recht nicht nach Staatsbürgerschaft unterscheiden, zumindest bei EU-Mitgliedern.
Man darf nach EU-Recht nicht nach Staatsbürgerschaft unterscheiden, zumindest bei EU-Mitgliedern.