26.11.2012, 00:34
Slowmotion schrieb:Es gibt noch ne Hürde für das BGE: Sozialleistungen müssen in der EU nach EU-Recht für alle EU-Bürger gleich gewährt werden...
Man darf nach EU-Recht nicht nach Staatsbürgerschaft unterscheiden, zumindest bei EU-Mitgliedern.
Dann sollte man die Frage klären, ob das BGE überhaupt eine Sozialleistung ist. Eine Sozialleistung ist üblicherweise etwas, das Leistungsschwächere bekommen, um ihren Nachteil gegenüber den Stärkeren etwas auszugleichen. Da das BGE jedoch alle bekommen, ist es irgendwie keine Sozialleistung.