13.12.2012, 14:14
Entsetzter schrieb:hey,Natürlich haben wir eine Verfassung.ich verstehe nicht,warum man sich immer an der Behauptung aufgeilt,wir hätten keine Verfassung.
Wir haben nicht mal eine Verfassung.
[... fehlende Quellenangaben]
Und das findest du Klasse?
Zitat:Auch der vielzitierte Artikel 146 unserer Verfassung legt kein Zeugnis darüber ab, dass das Grundgesetz keine Verfassung wäre. Wir rufen uns in Erinnerung, dass der Begriff Grundgesetz der Wiedervereinigung Vorschub leisten sollte. Artikel 146 haut in dieselbe Kerbe, er unterstreicht überdies den ursprünglichen Wunsch der Gründungsväter und -mütter der Bundesrepublik, dass sich das deutsche Volk in einer Abstimmung zu einer Verfassung bekennen sollte. Wohlgemerkt Wunsch, nicht Voraussetzung. Warum existierte überhaupt der Artikel 23, über den die Wiedervereinigung schlussendlich abgewickelt wurde? Dieser sah einen Beitritt der ostdeutschen Länder vor und keine Volksabstimmung über eine neue Verfassung. Die Wiedervereinigung war folglich wesentlich schneller, nicht unbedingt besser, zu verwirklichen. Im Artikel 146 den Beweis dafür zu sehen, bei dem Grundgesetz handle es sich nicht um eine Verfassung, ist falsch. Er ist viel mehr Zeuge für den Wunsch des Parlamentarischen Rates, dass deutsche Volk solle sich nach wenigen Jahren der Teilung, damals ging man ja noch von wenigen Jahren aus, eine Verfassung geben.Quelle