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EuGH: Defizitverfahrens gegen Deutschland durfte nicht eingestellt werden
#3
Ja,
wer sich nicht an die regeln hält, muss schon bestraft werden. Und wer nicht fähig ist, oder besser gesagt unfähig ist, sich an die EU-Regeln zu halten, der beweist damit, wie ernst er es mit der EU meint. Da eine Geldstrafe eh nicht zieht und zudem auch noch widersinnig ist, müssen härtere strafen eingeführt werden.
mfg
tdd Big Grin
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EuGH: Defizitverfahrens gegen Deutschland durfte nicht eingestellt werden - von tdd - 13.07.2004, 16:25

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