07.05.2013, 19:54
In Deutschland sind Generalstreiks, anders als etwa in europäischen Staaten wie Frankreich oder Italien, juristisch nicht vom Streikrecht gedeckt und somit rechtswidrig. Der Politische Generalstreik ist allerdings nicht ausdrücklich im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verboten, sondern wurde durch Gerichtsentscheidungen ausgeschlossen. Diese Entscheidungen basieren letztlich auf einem Gutachten (1952) und dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 1955, an denen beide Male Hans Carl Nipperdey zentral beteiligt war. Die einzige Ausnahme folgt aus Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Generalstreik
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Generalstreik
Ich stehe hinter jeder Regierung,
bei der ich nicht sitzen muss,
wenn ich nicht hinter ihr stehe.
Werner Finck
bei der ich nicht sitzen muss,
wenn ich nicht hinter ihr stehe.
Werner Finck