01.10.2004, 12:52
tdd schrieb:Aber wozu dann eine F-16 Eskorte? Vielleicht, damit das tolle anti-terrorgesetz auch mal angwendet werden kann.
Die Geschichte hat sich in Holland ereignet nicht in Deutschland. In Holland gelten nicht die deutschen Gesetze, sondern die holländischen. Das gilt auch für das neue Luftsicherheitsgesetz.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil...
Tequila! schrieb:Die Umstände sind vielleicht etwas komisch, dennoch ist so ein Einsatz in meinen Augen zu befürworten.
Also ich kenne die holländische Rechtslage ehrlich gesagt nicht. In Deutschland ist die ganze Sache aber unendlich kompliziert, da bei einem solchen Abschuss ja auch immer unbeteiligte Personen an Bord der Maschine sind, deren Gefährdung eigentlich ausgeschlossen werden müsste.
Eine Notwehrhandlung oder ein Schusswaffengebrauch im Rahmen des UZwG ist nämlich rechtswidrig wenn hierbei Unbeteiligte zu Schaden kommen.
Das würde bedeuten, dass erstens dem Unbeteiligten (hier also dem Passagier) nun selber das Recht auf Notwehr zustünde und zweitens die Angehörigen des Passagieres gegen den Piloten der die Maschine abschiesst ggF Schadensersatzansprüche geltend machen könnten.
Das ganze Luftsicherheitsgesetz könnte somit ein ziemlicher Bummerang werden.