13.09.2006, 08:24
Ich will das mit den juristischen Spitzfindigkeiten mal etwas spezifizieren. Wenn jemand in einem Land als schuldig angesehen wird und das Land in dem sich die Zielperson befindet den Anspruch auf Auslieferung auch befürwortet, aber auf Grund von juristischen Winkelzügen von cleveren Anwälte dies nicht möglich ist, sollte man sich der Geheimdienste bedienen.
@Golesipe.
Nuja, wer sich in Zeiten des Kalten Krieges als Zielperson der östl.Geheimdienste ohne besonderen Schutz in Westberlin aufgehalten hat, war dann schon ein klein wenig selber schuld.
@Golesipe.
Nuja, wer sich in Zeiten des Kalten Krieges als Zielperson der östl.Geheimdienste ohne besonderen Schutz in Westberlin aufgehalten hat, war dann schon ein klein wenig selber schuld.