08.10.2006, 18:09 
		
	
	
		Hallo.
Das Einkommen aus Ein-€-Jobs gilt ais Zuverdienst und wird daher bisher nicht berücksichtigt weil max. 90 Stunden pro Monat gearbeitet werden darf.
 
http://www.hartz-iv-antrag.de/de/informa...ienst.html
  
M.F.G
A.Souchy
	
	
Das Einkommen aus Ein-€-Jobs gilt ais Zuverdienst und wird daher bisher nicht berücksichtigt weil max. 90 Stunden pro Monat gearbeitet werden darf.
http://www.hartz-iv-antrag.de/de/informa...ienst.html
M.F.G
A.Souchy

 
 

 
