14.11.2006, 02:31
Also, es gibt Neuigkeiten: Einen Strafprozess haben die Soldaten nicht zu erwarten, da in den Augen der Staatsanwaltschaft der Tatbestand der Leichenschändung nicht erfüllt ist. Laut der Staatsanwaltschaft handelte es sich bei dem Schädel um einen von vielen wahllos herumliegenden Knochen, die keiner bestimmten Leiche zugeordnet werden kann und somit ist der Tatbestand nicht erfüllt.
In meinen Augen das erste vernünftige Wort in diesem Fall.
In meinen Augen das erste vernünftige Wort in diesem Fall.
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.