17.11.2006, 21:29
Hi
und nun fährt er wieder ein: http://www.faz.net/s/RubF3CE08B362D24486...e~ET1.html
Das Recht gilt aber zum Glück noch für alle. So ist halt unser Rechtssystem. Die Richter am OLG Hamburg haben ihr Urteil gefällt und begründet. Wem das nicht passt, kann am BGH Einspruch erheben. Imho wurden richtige hieb- und stichfeste Beweise auch nicht vorgelgt. Er hat wohl die Terroristen gekannt und auch deren Geld und Geschäfte getätigt. Aber ob man das als Mitwisserschaft oder nur als Gefallen werten kann, ist schwer zu beurteilen. Der einzige Mensch, der was dazu hätte sagen können, Ramzi Binalshibh, sitzt in den USA in Haft und seine Vernehmungsprotokolle aus den USA sind nicht zugelassen. "Im Zweifel für den Angeklagten" ist aber auch nicht gewollt. Dieser Indizienprozess bringt unser Rechtssytem ganz schön in Schwierigkeiten.
und nun fährt er wieder ein: http://www.faz.net/s/RubF3CE08B362D24486...e~ET1.html
Das Recht gilt aber zum Glück noch für alle. So ist halt unser Rechtssystem. Die Richter am OLG Hamburg haben ihr Urteil gefällt und begründet. Wem das nicht passt, kann am BGH Einspruch erheben. Imho wurden richtige hieb- und stichfeste Beweise auch nicht vorgelgt. Er hat wohl die Terroristen gekannt und auch deren Geld und Geschäfte getätigt. Aber ob man das als Mitwisserschaft oder nur als Gefallen werten kann, ist schwer zu beurteilen. Der einzige Mensch, der was dazu hätte sagen können, Ramzi Binalshibh, sitzt in den USA in Haft und seine Vernehmungsprotokolle aus den USA sind nicht zugelassen. "Im Zweifel für den Angeklagten" ist aber auch nicht gewollt. Dieser Indizienprozess bringt unser Rechtssytem ganz schön in Schwierigkeiten.
mfg
tdd
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