18.11.2006, 17:21
Jup, von den drei Mal war das erste sicherlich gerechtfertigt aufgrund neuer Aussagen. Beim zweiten Mal kann man sich schon streiten, immerhin lagen dem BGH keine neuen Informationen vor, immerhin ging es nur um eine Revision und da wird das Verfahren an sich überprüft. Das jetzt wieder eine Anordnung vom BGH nötig wurde... naja.
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.