31.08.2007, 14:57
So und jetzt atmen wir mal alle tief durch, beruhigen uns und diskutieren dann sachlich weiter. Durchsuchungen von Personen, Sachen und Wohnungen ohne richterliche Anordnung sind auch jetzt schon in den einzelnen Polizeigesetzen geregelt. Wohl gemerkt immer im Rahmen der Gefahrenabwehr. Warum sollte das bei einer online Durchsuchung des Rechners anders sein?
Vergleiche mit der Stasi sind polemischer Blödsinn und gehören nicht in eine sachliche Diskussion.
Vergleiche mit der Stasi sind polemischer Blödsinn und gehören nicht in eine sachliche Diskussion.