02.09.2007, 13:51
Hi
Schäuble, ein Mann, der die Verfassung schützen möchte, sollte doch wohl in der Lage sein, verfassungskonforme Gesetzesvorschläge zu machen. Und hier sieht das Grundgesetz ganz klar eine Richterliche Anordnung vor. Schäuble schehrt sich darum offensichtlich einen Dreck. Ebenso wie sich die Stasi um Menschenrechte einen Dreck gekümmert hat. Daher halte ich diesen Vergleich für absolut angebracht.
Schäuble, ein Mann, der die Verfassung schützen möchte, sollte doch wohl in der Lage sein, verfassungskonforme Gesetzesvorschläge zu machen. Und hier sieht das Grundgesetz ganz klar eine Richterliche Anordnung vor. Schäuble schehrt sich darum offensichtlich einen Dreck. Ebenso wie sich die Stasi um Menschenrechte einen Dreck gekümmert hat. Daher halte ich diesen Vergleich für absolut angebracht.
mfg
tdd
tdd