25.09.2007, 11:38
Arbeit ist sozialversicherungspflichtig, wenn die Beschäftigten durch ihre Beitragszahlungen soziale Leistungsansprüche erwerben. Bei einem Mini Job trifft dies nicht zu. Ab 400 EUR, bzw. einer Beschäftigung von 50 Arbeitstagen pro Kalenderjahr, müssen Sozialabgaben entrichtet werden und das nicht nur vom Arbeitgeber.
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.