28.10.2007, 18:31
Karl-Wilhelm schrieb:Der Rauswurf bei Kerner, kann eventuell als Einschränkung der Meinungsfreiheit angesehen werden, weil laut wikipedia die Meinungsfreiheit eingeschänkt wird, bei
Verletzung der persönlichen Ehre zB. durch Beleidigung oder Verleumdung
denn die persönliche Ehre der Eva H. wurde hier verletzt.
Da hast du aber etwas gewaltig falsch verstanden. Deine Meinungsfreiheit wird nicht eingeschränkt, wenn deine persönliche Ehre verletzt wird, sondern die Meinungsfreiheit (bzw. die Freiheit diese Meinung zu äussern) kann beschränkt werden, um deine persönliche Ehre (oder bestimmte andere Rechtsgüter) zu schützen.
Karl-Wilhelm schrieb:Martin Hohmann und Reinhard Günzel sind zwei weitere populäre Vertreter von Zeitgenossen denen übel und unhöflich mitgespielt wurde, weil ihre Meinung nicht als opportun und politisch korrekt gilt.
Und nochmal: Das ist ein gesellschaftliches Problem, kein rechtliches. Was da abläuft ist teilweise unmöglich, nur müssen wir uns da weniger mit dem GG herumschlagen, als mit unserem eigenen Selbstverständnis und unserer Presse.