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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Antidiskriminierungsgesetz
#6
Hi
das Gesetz zwingt dich nur, deine Absage richtig zu begründen. "Eine Frau wollen wir nicht" zieht nicht mehr. Und das ist auch gut so.
mfg
tdd Big Grin
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Nachrichten in diesem Thema
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Antidiskriminierungsgesetz - von tdd - 29.10.2007, 23:50

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