01.11.2007, 13:15
Fokker schrieb:Also im öffentlichen Raum wird das System in Deutschland ja bisher nicht eingesetzt.
Dürfte es auch garnicht, denn auf öffentlichem Raum geniesse ich als deutscher Bürger Freizügigkeit.
Fokker schrieb:Bisher wird es scheinbar nur auf Privatbesitz genutzt. Da habe ich auch nichts dagegen, wer sein Grundstück damit beschallen will, soll es tun.
Kommt drauf an was für ein Privatbesitz das ist. Bei einem Wohngrundstück geht man normalerweise davon aus, dass der Besitzer keine Fremden dort haben will. Betritt man es dennoch, dann muss man auch die Folgen tragen.
Bei Privatbesitz der für gewöhnlich allgemein zugänglich ist (z.B. Kaufhäuser) sähe das wieder anders aus. Dort müssten dann zumindestens Verbotsschilder und eine Warnung vor den möglichen Folgen deutlich sichtbar aushängen. Und dann sind wir wieder bei deinem geliebten AGG, das es dem Ladenbesitzer verbietet Jugendliche zu diskriminieren.
Fokker schrieb:Bedenklich wird es im öffentlichen Raum, oder wenn der Ton über das Privatgrundstück hinaus zu hören ist. In dem Moment halte ich das für unnötige Gewalt.
Ich halte das nicht für unnötig, sondern für absolut unzulässig. Im öffentlichen Raum kann ich gehen wohin ich will. Der einzige dem hier ein Eingriffsrecht zusteht ist der Staat und der darf dies auch nur in begründeten Einzelfällen (z.B. Platzverweis durch die Polizei).