03.11.2007, 09:58
Hm, und wie war dann jene Aussage von dir zu verstehen:
Zitat:Bei Privatbesitz der für gewöhnlich allgemein zugänglich ist (z.B. Kaufhäuser) sähe das wieder anders aus. Dort müssten dann zumindestens Verbotsschilder und eine Warnung vor den möglichen Folgen deutlich sichtbar aushängen. Und dann sind wir wieder bei deinem geliebten AGG, das es dem Ladenbesitzer verbietet Jugendliche zu diskriminieren.Den Kaufhausbesitzer kann ich ja schlecht auf Grundlage des GG verklagen.
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.