03.11.2007, 13:36
Das AGG würde dir eben nicht verbieten so ein System zu installieren, sondern Jugendlichen den Eingang in dein Kaufhaus zu untersagen. Es verbietet dir also auch Verbotsschilder aufzuhängen, Türsteher zu engagieren usw. Daraus jetzt nun zu folgern, dass es dich vor solchen Geräten schützt ist lächerlich.
Ich sags nochmal: Schutz erhälst du hier durch das StGB.
Ich sags nochmal: Schutz erhälst du hier durch das StGB.