06.11.2007, 18:16
Imago schrieb:Was letztendlich ein und das selbe istEben nicht! :hb-mann:
Wenn ich dir den Vertrag wegen deinem was-auch-immer-imaginären-Handicap nicht verweigern darf, bist du erfolgreich in der Lage mit den Vertrag aufzuzwingen.
Wenn du einen vernünftigen Grund hast, der gegen die Einstellung des Benachteiligten spricht, kannst du ihn ablehnen.
Aber du darfst ihn jetzt nicht mehr wegen seiner Benachteiligung ablehnen.
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.