20.11.2007, 18:50
Zitat:Das Justizministerium kommentierte die Ankündigung mit dem Hinweis auf die bestehende Rechtslage, der zufolge das Grundgesetz kein Recht auf Selbsttötung vorsehe. Die strafrechtliche Lage sei demnach klar, so ein Sprecher des Justizministeriums. Die Bundesregierung sehe ihre Haltung zudem durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt, der es den Staaten anheim gestellt hatte, über die Sterbehilfe zu entscheiden. Quelle*shrug* wieso extra nen Gesetz dafür? Scheint mir auch jetzt schon ausreichend illegal zu sein.