21.11.2007, 15:51
Der Vater hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Kind so aufgezogen wird, dass es sich mal selbst versorgen kann.
Ob er das direkt macht oder nicht, muss völlig ihm selbst überlassen sein. Er hat in letzterem Fall einfach nur Unterhaltsleistungen zu zahlen, und zwar so, dass seine Stellvertreter keine finanziellen Nachteile dadurch verspüren, weil er fehlt.
Ob er das direkt macht oder nicht, muss völlig ihm selbst überlassen sein. Er hat in letzterem Fall einfach nur Unterhaltsleistungen zu zahlen, und zwar so, dass seine Stellvertreter keine finanziellen Nachteile dadurch verspüren, weil er fehlt.