21.11.2007, 17:37
Du kannst deine Grundrechte unter gar keinen Umständen verwirken! Man kann dir im Extremfall bestimmte bürgerliche Ehrenrechte zeitlich befristet aberkennen. Man kann in gesetzlich genau geregelten Einzelfällen in deine Grundrechte eingreifen (wobei die Begründung mit steigender Intensität des Eingriffes immer besser sein muss). Aber niemals kannst du deine Grundrechte verwirken!