21.11.2007, 17:50
Ja, ich kenne den Artikel. Aber dazu muss man sagen:
1. Er behandelt nur sehr spezielle Grundrechte, nicht die Grundrechte an sich.
2. Mir ist kein Fall bekannt, in dem das BVerfG jemandem diese Grundrechte entzogen hätte. Daraus folgt, dass die Hürden für einen solchen Grundrechtseingriff so extrem hoch sind, dass die Regelung im Prinzip als obsolet angesehen werden kann.
1. Er behandelt nur sehr spezielle Grundrechte, nicht die Grundrechte an sich.
2. Mir ist kein Fall bekannt, in dem das BVerfG jemandem diese Grundrechte entzogen hätte. Daraus folgt, dass die Hürden für einen solchen Grundrechtseingriff so extrem hoch sind, dass die Regelung im Prinzip als obsolet angesehen werden kann.