08.12.2007, 13:11
Fokker schrieb:Der Artikel ist doch obsolet. Wenn wir die Sonn- und Feiertage von Religionsgemeinschaften oder -gesellschaften achten würden, müssten wir damit schon Freitags beginnen. Tun wir aber nicht.
Es ist doch eindeutig vom Schutz von Sonn und Feiertagen die Rede:
GRUNDGESETZ (GG)
für die Bundesrepublik Deutschland
Auszug aus der Deutschen Verfassung vom 11. August 1919
[Weimarer Verfassung]
Artikel 139
[Schutz von Sonn- und Feiertagen]
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.
Es ist also nur der Sonntag und die gesetzlichen Feiertage ( Feirtage der ev.- und Kath.Kirche,sowie der 1.Mai und 3.Oktober) geschützt.Aber man könnte aber auch noch einen mohamedanischen,wie von Ströbele vorgeschlagen,oder gar derer drei,wie von den Grünen im Bayerischen Landtag vorgeschlagen einführen.:crazy:
Nochmal an tfc gerichtet:
Die Kirchen haben das selbe Recht vor dem BVG gegen ein Gesetz zu klagen,wie jede andere Organisation und jeder Bürger auch.