12.12.2007, 03:35
Fokker schrieb:Wenn wir schon die Sonn- und Feiertage von Religionsgesellschaften schützen wollen, ...wer sagt denn dass wir religiöse Feiertage schützen wollen? In dem Gesetz ist nur vom Sonntag und staatlichen Feiertagen die Rede. Eben keinerlei Bezug zu irgendwelchen Religionen.
(Sicherlich hat der freie Sonntag christliche Wurzeln, aber das ganze ist doch mittlerweile derart in unserer Gesellschaft verwachsen dass man es imo unabhängig von der Religion betrachten kann.)
Und dein Gerede von "verschiedenen Sonntagen" macht mich auch konfus *scnr*. Der Sonntag ist auch ohne Religionsbezug (!) eindeutig definiert (iirc sogar per DIN/ISO Norm :p ). Also noch nen anderen Sonntag zum Feiertag machen ist einfach mal nicht möglich
Ob der Schutz des Sonntags nun so explizit ins Grundgesetz gehört ist ne andere Frage.