13.01.2008, 19:00
Doc schrieb:Wer weiss, dass es das Bundes"verfassungs"gerichtsurteil 2 BvF 1/73 gibt und sich darüber keine Gedanken macht, ist lediglich dumm. Derjenige, der es kennt, aber daraus keine Schlüsse zieht, ist m.E. nach entweder krank, lernresistent oder ängstlich.*shrug* also als Rechtswissenschaftler mag man das ganze sicher staatsrechtlich/völkerrechtlich ausgiebig diskutieren können. Oder auch wenn man einfach ein Faible für Geschichte hat.
Aber ansonsten ist das für alle anderen relativ belanglos.