23.01.2008, 15:14
Hm, wenn sich eine Beleidigung gegen Deutsche in ihrer Allgemeinheit richtet, kann ich den Beleidiger dann auch persönlich wegen einer Beleidigung anzeigen? War die nicht mal ein urteil bezüglich des "Alle Soldaten sind Mörder"-Ausspruchs?
Sollte ich jedoch in der Lage sein aufgrund einer solchen Beleidigung den Verursacher anzuzeigen, sehe ich auch keinen Grund §130 auszuweiten.
Welchen entscheidenden Unterschied gibt es diesbezüglich?
Sollte ich jedoch in der Lage sein aufgrund einer solchen Beleidigung den Verursacher anzuzeigen, sehe ich auch keinen Grund §130 auszuweiten.
Welchen entscheidenden Unterschied gibt es diesbezüglich?
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.