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�ber die Beschränkung sexueller Freiheiten
#21
Fokker schrieb:Dabei muss man sich auch fragen, ob ein Kind zu schaden kommt, wenn Nacktaufnahmen gemacht werden?

Pornographische Aufnahmen mit Penetration sind damit nicht gemeint und bleiben aus verständlichen Gründen aussen vor.

Sicher vorerst nicht. Aber später können sich genau die gleichen psychischen Beschwerden bilden, wie bei einer Vergewaltigung. Beispielsweise eine "posttraumatische Belastungsstörung". Jedenfalls wenn es gegen den Willen der PErson geschehen ist.
Vor dem Gesetz sind alle gleich. Das sagen die, die hinter dem Gesetz stehen.

*in love* Kurt Cobain 1967-1994 *in love*
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�ber die Beschränkung sexueller Freiheiten - von Teckleberry - 26.02.2009, 22:09

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