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Antiislamisches Schmähvideo - § 166 StGB
#21
@Neuklon: Du möchtest diese Abwägung vielleicht nicht vornehmen, aber du nimmst sie vor. Für jeden Botschaftsmitarbeiter, Mitarbeiter von NGOs und anderen Organisationen die u.U. aufgrund dieses Videos vielleicht Gewalttaten ausgesetzt werden. Wenn du das im Sinne der Meinungsfreiheit als Preis akzeptierst, dann sprich es aus, aber die Abwägung findet so oder so statt und entfällt nicht einfach nur weil man sie ignoriert. Denn wie gesagt: Egal was wir innenpolitisch hier in Deutschland für eine Entscheidung treffen, wir werden eine Rückmeldung von den gewalttätigen Fanatikern erhalten. So oder so. Und das kann man nicht einfach ignorieren.

Erinnert sei hier auch nochmal an den Gesetzesvorschlag von Edmund Stoiber aus dem Jahr 2006, der den heute irrelevanten (weil nie in der Rechtssprechung angewandten) §166 StGB verschärfen wollte. Zukünftig sollte auch nur die "Herabwürdigung" oder "Verspottung" von Bekenntnissen strafbar sein, was so manche Karikatur der Titanic nicht nur aus Gründen des Persönlichkeitsrechts in Bedrängnis gebracht hätte.
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Antiislamisches Schmähvideo - § 166 StGB - von Gelöscht - 18.09.2012, 11:04
Antiislamisches Schmähvideo - § 166 StGB - von Gelöscht - 20.09.2012, 08:27
Antiislamisches Schmähvideo - § 166 StGB - von Alcibiades - 20.09.2012, 18:45
Antiislamisches Schmähvideo - § 166 StGB - von Gelöscht - 24.09.2012, 12:45

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