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Ich bin für Ladenöffnungszeiten an Sonntagen.Dazu müsste man allerdings das GG ändern.Allerdings müssten sich die Kirchen dann bewegen. Auch der Gestzgeber.Das könnte so aussehen,dass die Sonntage verkaufsoffen,die gesetzlichen Feiertage aber wie bisher der Sonntagsruhe unterliegen.Wenn man sich hier die Mühe machen würde,Artikel 140 GG zu lesen,dann müsste man nicht solche Kommentare wie z.B.von System lesen:
>>Wer an Gott glaubt, darf sich ja gern am Sonntag frei nehmen. Jedoch sind Staat und Kirche in Deutschland getrennt, daher sollte es keine besonderen Gesetze geben, die nur den christlichen Kirchen dienen.<<
Darauf die Antwort von tfc:
>>Volle Zustimmung. Religion betrifft nur die gläubigen Menschen. Gesetze betreffen jedoch alle.
Wenn nun die Kirche, welche ein religiöses Amt ist, Einfluss auf die Gesetzgebung hat, dann kann sie ihren Einfluss auch Atheisten/Andersgläubigen aufzwingen. Und genau das ist völlig unberechtigt.<<
Diesen Zwang üben die Kirchen doch längst aus,in Form von gesetzlichen,kirchlichen Feiertagen:Weihnachten.In manchen Bundesländern Hl.drei Könige.Ostern,Christi, Himmelfahrt,Fronleichnam, Pfingsten.In Bayern in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung Maria Himmelfahrt.Allerheiligen.
Diesen Zwang lassen sich Andersgläubige und Atheisten gerne gefallen.Die zusätzlichen freien Tage seien auch ihnen gegönnt.Auch sie sind froh,wenn sie sich von der Arbeit erholen können.
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Fokker schrieb:Der Artikel ist doch obsolet. Wenn wir die Sonn- und Feiertage von Religionsgemeinschaften oder -gesellschaften achten würden, müssten wir damit schon Freitags beginnen. Tun wir aber nicht.
Es ist doch eindeutig vom Schutz von Sonn und Feiertagen die Rede:
GRUNDGESETZ (GG)
für die Bundesrepublik Deutschland
Auszug aus der Deutschen Verfassung vom 11. August 1919
[Weimarer Verfassung]
Artikel 139
[Schutz von Sonn- und Feiertagen]
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.
Es ist also nur der Sonntag und die gesetzlichen Feiertage ( Feirtage der ev.- und Kath.Kirche,sowie der 1.Mai und 3.Oktober) geschützt.Aber man könnte aber auch noch einen mohamedanischen,wie von Ströbele vorgeschlagen,oder gar derer drei,wie von den Grünen im Bayerischen Landtag vorgeschlagen einführen.:crazy:
Nochmal an tfc gerichtet:
Die Kirchen haben das selbe Recht vor dem BVG gegen ein Gesetz zu klagen,wie jede andere Organisation und jeder Bürger auch.
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tfc schrieb:Wenn nun die Kirche, welche ein religiöses Amt ist, Einfluss auf die Gesetzgebung hat, dann kann sie ihren Einfluss auch Atheisten/Andersgläubigen aufzwingen. Und genau das ist völlig unberechtigt. uhm nee, das nennt sich Demokratie. Jeder kann und darf versuchen Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen.
Und wie Glober anführt scheinen die Kirchen hier sogar im Recht zu sein. Sprachen wir nicht nicht letztens erst darüber wie gerne das GG mehr oder weniger missachten wird wenn es nötig erscheint *g*.
Glober schrieb:Diesen Zwang üben die Kirchen doch längst aus,in Form von gesetzlichen,kirchlichen Feiertagen:Weihnachten.In manchen Bundesländern Hl.drei Könige.Ostern,Christi, Himmelfahrt,Fronleichnam, Pfingsten.In Bayern in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung Maria Himmelfahrt.Allerheiligen. Quatsch, wo führt die Kirche hier denn einen Zwang aus? Die landesweiten Feiertage werden doch nicht von der Kirche festgelegt. Sondern von der Landesregierung. Und selbst in Bayern wird die noch gewählt.
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Imago schrieb:uhm nee, das nennt sich Demokratie. Jeder kann und darf versuchen Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen.
Und wie Glober anführt scheinen die Kirchen hier sogar im Recht zu sein. Sprachen wir nicht nicht letztens erst darüber wie gerne das GG mehr oder weniger missachten wird wenn es nötig erscheint *g*. "Diesen Zwang üben die Kirchen doch längst aus..."
Könnte das nicht zynisch gemeint sein?Auch,dass sich das Andersgläubige und Atheisten gerne gefallen lassen?
An welcher Stelle sagte ich,dass die landesweiten Feiertage von der Kirche festgelegt werden?Das ist doch wohl klar,dass die von der jeweiligen Landesregierung festgelegt werden.
Dass die Bayerische Landesregierung in Bayern noch gewählt wird,ist schon ein starkes Stück.Nur merkwürdig,dass so viele von euch bei uns leben,wo wir doch auf dem Weg zur Diktatur sind.
Es ist nur gut,dass wir Bayern menschenfreundlich sind.Deshalb halten wir solche Typen wie Dich hier ganz locker aus.Ihr geht uns am zweiten Gesicht vorbei.
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Glober schrieb:Es ist doch eindeutig vom Schutz von Sonn und Feiertagen die Rede:
Na dann kann ich ja morgen früh ausschlafen, anstatt pünktlich um 05:45 Uhr zum Dienst zu erscheinen.
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Leitwolf schrieb:Na dann kann ich ja morgen früh ausschlafen, anstatt pünktlich um 05:45 Uhr zum Dienst zu erscheinen. Ich fange gleich aus lauter Mitleid zum Weinen an.Als Du diesen Beruf gewählt hast,wusstest Du genau,was auf Dich zukommt.Scheinbar stört Dich der Sonntagsdienst nicht,sonst hättest Du längst den Beruf gewechselt.Dass einige Berufe auch am Sonntag Dienst machen müssen,weiss jedes kleine Kind.Das muss hier nicht extra erwähnt werden.
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Und warum sollten dann ausgerechnet Verkäufer im Einzelhandel nicht auch dazu gehören?
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Leitwolf schrieb:Und warum sollten dann ausgerechnet Verkäufer im Einzelhandel nicht auch dazu gehören? Ich habe nie behauptet,dass sie nicht dazu gehören sollen.Im Gegenteil,ich bin dafür,dass am Sonntag die Geschäfte geöffnet sind.Ich wollte mit meinen Beiträgen nur sagen,dass auch die Kirchen das Recht haben,gegen ein Gesetzt beim BVG zu klagen.
Das Verkaufspersonal ist mir egal.Die sollen froh sein,dass sie einen Job haben.
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