28.02.2008, 21:52
Der Verdacht einer Straftat ist kein nichtiger Grund.
Onlinedurchsuchung - zulässig, aber hohe Hürden für die Anwendung
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28.02.2008, 21:52
Der Verdacht einer Straftat ist kein nichtiger Grund.
03.03.2008, 21:47
Da ich keinen Einblick in die Arbeitsweise unserer Richter habe kann ich das nicht beurteilen. Wie sieht es bei dir aus?
03.03.2008, 23:38
Bitteschön, eine Sekundärquelle: http://www.augsblog.de/2008/02/14/hausdurchsuchung/
In diesem Blog ist ein Panoramabeitrag zusammengefasst. Praktischerweise ist sogar die bayrische Praxis geschildert.
"Nothing in life is to be feared, it is only to be understood." Marie Curie
04.03.2008, 22:48
06.03.2008, 18:40
Und wie will "Panorama" diesen Wert denn eigentlich ermittelt haben? cratch:
10.03.2008, 20:28
Rein subjektive Schilderung eines Betroffenen, ohne die Hintergründe zu überprüfen.
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