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		Leitwolf schrieb:@ Imago: Wenn das so ist, warum werden dann (völlig gesetzeskonform) Frauen weiterhin bevorzugt eingestellt und befördert? Warum werden an für gleichen Job teilweise andere Anforderungen gestellt, um es Frauen einfacher zu machen?
Wer sagt denn das es gesetzeskonform ist? (weil simple Logik sagt einem ja dass es das nicht ist). Vermutlich hat in diesen Fällen nur noch kein Benachteiligter dagegen geklagt.
	
 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Man beachte §5 AGG. 
 
	 
 
	
	
	
		
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		Wie bereits gesagt: Wann ist z.B. bei der Polizei Gleichberechtigung erreicht?
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Gegenfrage: Ist es wirklich eine Benachteiligung eines Gleichqualifizierten, wenn ein Behinderter ihm vorgezogen wird? Ich finde nicht...
	
	
	
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		Für Leitwolf geht es einfach darum, dass es nicht angehen kann, dass eine Frau einen Job bekommt, wenn ein gleichqualifizierter Mann zur Verfügung steht.
 Warscheinlich sieht er gewissen Menschenspaten lieber am Herd.
 
 Leider muss ich sagen, dass ich diesen Eindruck nicht das erstemal bekomme.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Fokker schrieb:Es geht bei diesem Gesetz auch nicht darum, dass jemand wegen seiner Hautfarbe, sexuellen Orientierung oder seinem Geschlecht ein Geschäft/Vertrag erzwingen können soll, sondern darum, ihm dies -wegen eines der vorgenannten Merkmale- nicht verweigern zu dürfen.
Was letztendlich ein und das selbe ist 

Wenn ich dir den Vertrag wegen deinem was-auch-immer-imaginären-Handicap nicht verweigern darf, bist du erfolgreich in der Lage mit den Vertrag aufzuzwingen.
 
Jockel schrieb:Für Leitwolf geht es einfach darum, dass es nicht angehen kann, dass eine Frau einen Job bekommt, wenn ein gleichqualifizierter Mann zur Verfügung steht.
Quatsch, es geht darum das es sin frei ist die beanstandete Ungleichheit durch  Ungleichheit kurieren zu wollen. Zeigt letztendlich nur dass es nicht etwa um einen Zustand der Gleichbehandlung als Zielsetzung geht sondern darum jetzt mal die murrende andere Seite etwas zu verwöhnen :p
Leitwolf schrieb:Wie bereits gesagt: Wann ist z.B. bei der Polizei Gleichberechtigung erreicht?
 Tja wo genau denn nun die "Gleichbehandlung" offiziell erreicht ist, steht leider nicht im Gesetz. 

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		Imago schrieb:Was letztendlich ein und das selbe ist 
Wenn ich dir den Vertrag wegen deinem was-auch-immer-imaginären-Handicap nicht verweigern darf, bist du erfolgreich in der Lage mit den Vertrag aufzuzwingen.
 Eben nicht
! :hb-mann: 
Wenn du einen vernünftigen Grund hast, der gegen die Einstellung des Benachteiligten spricht, kannst du ihn ablehnen. 
Aber du darfst ihn jetzt nicht mehr wegen seiner Benachteiligung ablehnen.
	
 
	
	
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