Leitwolf schrieb:Viel wichtiger: Welche Konsequenzen könnte eine Islamisierung der Türkei für Europa haben?
Die "Konsequenzen" dürfen wir in Deutschland aufgrund § 130 StGB nur recht eingeschränkt führen, ob uns das nun freut oder nicht.
Denn so was artet meistens (nicht immer) in recht emmotionsgeladen Diskussionen aus !
Wenn man sich beispielsweise gegen Islamisierung ausspricht, muss man so was mit Fakten und TATSACHEN belegen, sonst macht man sich ganz schnell strafbar, Pauschalisierungen sind sowieso tabu.
Wenn ich beispielsweise sagen würde, dass alle Türken ihre Frauen recht schlecht behandeln (was ich natürlich niemals tun würde), wäre dies schon grenzwertig, da es einerseits gegen die Gruppe der Türken gehen würde, die man verächtlich macht, wenn man sie noch beschimpfen würde und dann theoretisch einen gewissen Kreis treffen würde und die Sache geeignet ist, den Straftatbestand der Volksverhetzung auszulösen, würde man in der Falle sitzen, es muss noch nicht mal eine Person treffen, da es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt handelt.
So mehr möchte ich zu dem Thema nicht sagen, da ich keine Rechtsberatung geben will :kopfwand:
Wenn es also einem hier wirklich geingt, sachlich zu begründen, wieso er gegen Islamisierung ist und nicht gegen § 130 StGB verstösst, ziehe ich meinen Hut...