Detlef05 schrieb:Da steht a) aber nichts explizit von Homosexualität und b) hat das nicht das Geringste mit Deinen Strafrechtsüberlegungen zu tun.
Du bist auf GT nicht in Deiner Meinungsfreiheit eingeschränkt, hast Dich aber auch anderen Meinungen zu stellen.
Im übrigen ist dieses Forum ein Online-Board mit Nutzungsregeln, auf deren Grundlage Dir die Administratoren oder von ihnen Beauftragte, sehr wohl Hausverbot erteilen können, weil sie "virtuelles Hausrecht" ausüben können. Das hast Du ihnen zugestanden! Durch die Registrierung! Dein Berufung auf das genannte Urteil greift nicht!
Meinungsfreiheit im Online-Chat findet ihre Grenzen in den Forenregeln! Lies sie nochmal, bevor Du Dich erregst!
Du, ich gebe ja ungern an aber ich hab was mit Jura zu tun und kenn mich da aus..
Was denkst du wieso ich so viele Rechtsthemen aufmache...
Wenn du nicht verstehst, was ich hier mitteile, dann tut es mir leid, die Schranke des GG ist wichtig, der § 175 StGB ist einfaches Gesetz das ohne übergeordneten Schutz jederzeit reaktiviert werden kann, ich werbe daher für einen übergeordneten Schutz.
Das ist Teil der Meinungsfreiheit, ich fordere ja hier nichts unanständiges und ein öffentliches Forum sollte einem Bürger in der BRD dieses Recht zugstehen, wir sind im Geltungsbereich dieses GG.
Wenn jetzt AGBs dagegen verstossen würde, wären sie nichtig, ich glaube aber nicht, dass diese hier das tun, dass hätt ich dann schon gemerkt.
Und noch was .: Man könnte deine Ablehnung auch als homophob auslegen, jedenfalls kommt das so rüber und so gibst du zimindest indirekt ein gutes Beispiel, dass noch viel getan werden muss und die Aufklärung einiger Gesellschaftlicher Themen tut Not.