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Sexuelle Orientierung ins GG
#21
mgrasek100 schrieb:Ja das glaube ich
Sa dies kein religiöser Glaube ist:
Warum, warum?Rolleyes Dafür musst Du doch rationale Anhaltspunkte haben...Cool
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#22
Detlef05 schrieb:Jetzt werde nicht unsachlich!
Du kannst fordern, was Du willst und musst dann ggf. mit Widerspruch rechnen. Das ist demokratisch!
Aber offenbar wünschst Du auch eine Diskussion zu dem von Dir angeregten Thema.
Dann solltest Du schon erklären, wie die Einzelnorm des Art. 3 GG Deiner Meinung nach ergänzt werden sollte. Ich sehe da keinerlei Anlass.

Das haben die Grünen doch gesagt, es soll um den Satz der " sexuellen Identität" im Katalog des Art. 3 GG erweitert werden

siehe http://www.artikeldrei.de

PS.: Ich werde nicht unsachlich aber ein öffentlioches Forum muss die Meinungsfreiheit nach dem GG garantieren, da gibts Urteile drüber, dass virtuelle Hausrecht kann nur angewendet werden, wenn gegen geltendes Recht verstossen wird, siehe Urteil LG Frankfurt. und LG Bonn, Urteil vom 16. November 1999, Az. 10 O 457/99..
zu Hofer http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_to..._id=172647

Also ich habe meine Meinung mitgeteilt und möchte nur nich diskriminiert werden.
Merkel und die FDP sind gut für ein mächtiges Deutschland in Europa
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#23
Detlef05 schrieb:Sa dies kein religiöser Glaube ist:
Warum, warum?Rolleyes Dafür musst Du doch rationale Anhaltspunkte haben...Cool

Es gibt genügend homophobie gerade in Deutschland
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#24
mgrasek100 schrieb:Es gibt genügend homophobie gerade in Deutschland
Es gibt auch genügend Xenophobe, Islamophobe, Arachnophobe etc. ... Gefühltes ist keine rationale Erklärung für ernstzunehmende gesetzgeberische Aktionen. Da zählen Fakten und realgesellschaftliche Notwendigkeiten. Wenn Du also nicht mehr zu bieten hast ...Smile
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#25
mgrasek100 schrieb:Das haben die Grünen doch gesagt, es soll um den Satz der " sexuellen Identität" im Katalog des Art. 3 GG erweitert werden

siehe www.artikeldrei.de
Da steht a) aber nichts explizit von Homosexualität und b) hat das nicht das Geringste mit Deinen Strafrechtsüberlegungen zu tun.
mgrasek100 schrieb:PS.: Ich werde nicht unsachlich aber ein öffentlioches Forum muss die Meinungsfreiheit nach dem GG garantieren, da gibts Urteile drüber, dass virtuelle Hausrecht kann nur angewendet werden, wenn gegen geltendes Recht verstossen wird, siehe Urteil LG Frankfurt. und LG Bonn, Urteil vom 16. November 1999, Az. 10 O 457/99..
zu Hofer http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_to..._id=172647

Also ich habe meine Meinung mitgeteilt und möchte nur nich diskriminiert werden.
Du bist auf GT nicht in Deiner Meinungsfreiheit eingeschränkt, hast Dich aber auch anderen Meinungen zu stellen.
Im übrigen ist dieses Forum ein Online-Board mit Nutzungsregeln, auf deren Grundlage Dir die Administratoren oder von ihnen Beauftragte, sehr wohl Hausverbot erteilen können, weil sie "virtuelles Hausrecht" ausüben können. Das hast Du ihnen zugestanden! Durch die Registrierung! Dein Berufung auf das genannte Urteil greift nicht!
Meinungsfreiheit im Online-Chat findet ihre Grenzen in den Forenregeln! Lies sie nochmal, bevor Du Dich erregst!Big Grin
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#26
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#27
Detlef05 schrieb:Da steht a) aber nichts explizit von Homosexualität und b) hat das nicht das Geringste mit Deinen Strafrechtsüberlegungen zu tun.

Du bist auf GT nicht in Deiner Meinungsfreiheit eingeschränkt, hast Dich aber auch anderen Meinungen zu stellen.
Im übrigen ist dieses Forum ein Online-Board mit Nutzungsregeln, auf deren Grundlage Dir die Administratoren oder von ihnen Beauftragte, sehr wohl Hausverbot erteilen können, weil sie "virtuelles Hausrecht" ausüben können. Das hast Du ihnen zugestanden! Durch die Registrierung! Dein Berufung auf das genannte Urteil greift nicht!
Meinungsfreiheit im Online-Chat findet ihre Grenzen in den Forenregeln! Lies sie nochmal, bevor Du Dich erregst!Big Grin

Du, ich gebe ja ungern an aber ich hab was mit Jura zu tun und kenn mich da aus..
Was denkst du wieso ich so viele Rechtsthemen aufmache...
Wenn du nicht verstehst, was ich hier mitteile, dann tut es mir leid, die Schranke des GG ist wichtig, der § 175 StGB ist einfaches Gesetz das ohne übergeordneten Schutz jederzeit reaktiviert werden kann, ich werbe daher für einen übergeordneten Schutz.

Das ist Teil der Meinungsfreiheit, ich fordere ja hier nichts unanständiges und ein öffentliches Forum sollte einem Bürger in der BRD dieses Recht zugstehen, wir sind im Geltungsbereich dieses GG.
Wenn jetzt AGBs dagegen verstossen würde, wären sie nichtig, ich glaube aber nicht, dass diese hier das tun, dass hätt ich dann schon gemerkt.

Und noch was .: Man könnte deine Ablehnung auch als homophob auslegen, jedenfalls kommt das so rüber und so gibst du zimindest indirekt ein gutes Beispiel, dass noch viel getan werden muss und die Aufklärung einiger Gesellschaftlicher Themen tut Not.
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