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Antiislamisches Schmähvideo - § 166 StGB
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NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein
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#9
§166 StGB greift hier nicht, da es ja garkeine Verbreitung in Deutschland gibt.

Anders stellt es sich dar, wenn z.B. Pro-Deutschland diesen Film vorführt ("verbreitet") und dabei sogar eine rein provokative Absicht verfolgt. Dann wäre das tatsächlich ein Fall für diesen Paragrafen.
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#10
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