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Autobahnraser-Prozess
#1
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.
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#2
Hi
letztendlich sind alle Autofahrer Menschen. Und da kommt es immer wieder vor, das jemand bei entscheidungen in Bruchteilen von Sekunden genau die falsche Entscheidung trifft. Von Unfähigkeit zu sprechen ist hier sicher nicht angebracht.
mfg
tdd Big Grin
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#3
Es bleibt aber doch berechtigte Kritik über. Beim Autofahren gibt es schonmal Schrecksekunden, wenn ein Stein in die Windschutzscheibe fliegt oder ein Vogel, wenn der Voraussfahrende eine Vollbremsung hinlegt, wenn jemand überraschend ausschert - alles Situationen die man schnell erlebt und auch recht häufig!
Wer in solchen Situationen das Steuer verreist hat für mich in jedem Fall eine Mitschuld. Jeder Autofahrer kennt die Folgen extremer Lenkmanöver auf der Autobahn.
Er gefährdet damit nicht nur sich, sondern auch andere Autofahrer.

Damit will ich nicht die Aktion des Fahrers entschuldigen oder die Tat abwerten aber die Rolle des totalen Opfers sehe ich nicht in der Frau.
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.
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#4
mfg
tdd Big Grin
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#5
....nichts zum urteil an sich........

Tja, Pech fuer Turbo-Rolf.

Hätte er man doch besser auf seinen Freund gehört,hätte aufgehört zu arbeiten und wäre zu ihm nach Florida gezogen.

Naja, hoffentlich bleiben Florida- und Turbo-Rolf trotzdem gute Freunde.
Wink
...................
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#6
Das Urteil scheint mir auf sehr dünnen Beinen zu stehen. In jedem Fall fände ich es zu hart.
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.
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#7
Tja, find es auch zu hart. Aber es ist halt nen Prezidenzfall und soll andere abschrecken.
Naja und es ist schlieslich auch sein Job den Wagen auszufahren. Und irgenwie kann ich mir es nicht vorstellen, das man das lenkrqad volle elle nach rechts reisst, wenn hinter einen jemand schnelles ist.
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#8
Zitat:Berufung gegen Autobahndrängler-Urteil eingelegt

Pforzheim/Karlsruhe (AFP) - Der Verteidiger des zu eineinhalb Jahren Haft verurteilten Autobahndränglers von Karlsruhe hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das teilte das Büro des Anwalts Ulrich Schweizer in Pforzheim mit. Mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem Landgericht Karlsruhe wird im Sommer gerechnet.

Der 34-jährige DaimlerChrysler-Mitarbeiter war vergangene Woche wegen fahrlässiger Tötung vom Amtsgericht Karlsruhe zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 34-Jährige im Juli 2003 durch seine Raserei den Unfalltod einer 21-jährigen Mutter und ihrer zweijährigen Tochter verursacht hat. Es musste sich dabei auf Indizien stützen, da der Beschuldigte eine Beteiligung an dem Unfall bestritten hatte.
Quelle: http://de.news.yahoo.com/040225/286/3wfdn.html

Hi
das war ja zu erwarten. Hoffentlich wird in der Berufung sachlicher geruteilt.
mfg
tdd Big Grin
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#9
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#10
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