30.10.2007, 13:52
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Antidiskriminierungsgesetz
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30.10.2007, 15:02
Spätestens bei der Regelung bezüglich des Gleichstellungsbeauftragten wird das AGG sowieso zur Farce. Da werden Männer ganz klar diskreminiert. Als Mann darfst du nämlich diesen Posten nicht innehaben.
Spätestens in §20 wird übrigens ein Fall wie dem des Herrn Apfel gerechtfertigt. http://bundesrecht.juris.de/agg/BJNR189710006.html
01.11.2007, 12:43
02.11.2007, 13:31
03.11.2007, 12:21
03.11.2007, 13:29
@ Imago: Wenn das so ist, warum werden dann (völlig gesetzeskonform) Frauen weiterhin bevorzugt eingestellt und befördert? Warum werden an für gleichen Job teilweise andere Anforderungen gestellt, um es Frauen einfacher zu machen?
03.11.2007, 15:47
Solange bis sich eine echte Chancengleichheit etabliert hat muss man m.E. benachteiligte Gruppen besonders fördern und auch teilweise bevorzugen.
03.11.2007, 21:50
Mal abgesehen davon, dass Frauen schon lange nicht mehr benachteiligt werden, sehe ich nicht wie sich aus einer bevorzugten Behandlung Gleichheit entwickeln soll. Ganz zu schweigen davon, dass mir kaum jemand sagen kann, wann denn "Gleichberechtigung" erreicht sein soll.
Wann ist denn z.B. bei der Polizei Gleichberechtigung erreicht? Wenn wir 50% Frauen haben, obwohl unter den Bewerbern nur 30% weiblich sind? Wenn wir einen gewissen Prozentsatz an Ausländern, Schwulen und vielleicht auch Behinderten einstellen? Womöglich ungeachtet ihrer Qualifikation? Spätestens dann, wenn die Kompetenz unter der Gleichberechtigung leidet geht diese zu weit! |
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