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Muss die Mehrheit vor der Minderheit geschützt werden?
#1
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.
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#2
Hi
das läuft doch einfach unter Beleidignung?
mfg
tdd Big Grin
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#3
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#4
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#5
Hi
also ich sehe in den oben genannten beispielen keine Volksverhetzung, sondern Beleidigungen.
Hassprediger werden ja durchaus wegen Volksverhetzung verurteilt und sogar ausgewiesen. (Quelle)
mfg
tdd Big Grin
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#6
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#7
Zitat:
Ich hake dergleichen unter der Rubrik "Schwachkopf" ab, lasse mein Amüsement via Gesichtsausdruck erkennen und gehe meines Weges.

Fänd ich auch viel vernünftiger als zu sagen: "Hey sowas zu sagen ist gesetzlich verboten! Ich zeig dich an!" Wink
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#8
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#9
Hm, wenn sich eine Beleidigung gegen Deutsche in ihrer Allgemeinheit richtet, kann ich den Beleidiger dann auch persönlich wegen einer Beleidigung anzeigen? War die nicht mal ein urteil bezüglich des "Alle Soldaten sind Mörder"-Ausspruchs?
Sollte ich jedoch in der Lage sein aufgrund einer solchen Beleidigung den Verursacher anzuzeigen, sehe ich auch keinen Grund §130 auszuweiten.

Welchen entscheidenden Unterschied gibt es diesbezüglich?
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.
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#10
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