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Verhältnisswahl ... Ja wie nun?
#1
Hallo Leute,

ich habe mal ein paar Fragen zum Thema Verhältniswahl, bzw. Listenwahl.
Wir haben an unserer Hochschule so den Studierendenrat gewählt. Einige Sachen sind mir aber noch nicht ganz klar.

Ich nehme mal direkt das Fallbeispiel an:
Es sind 11 Sitze zu besetzen. Davon sind 7 Sitze durch Zweitstimmen, 4 davon durch Erststimmen zu besetzen.

Nun bekommen ja manche Leute so viele Stimmen durch die Zweitstimmenwahl, dass deren Liste gut gepusht wird.
Beispiel der aktuellen Wahl hier:
http://www.hs-merseburg.de/fileadmin/dok..._Stura.pdf

Wenn jetzt Beispielsweise jemand aus Liste 2 seine Erststimme annimt - was passiert dann genau? Stehen der Liste weiterhin 4 Sitze zu? Oder müssten der Liste jetzt XXX Stimmen abgezogen werden, weil die Person nicht mehr für die Zweitstimme "kandidiert"?

Oder bleibt die Anzahl der Sitze davon unberührt und der nächste mit seiner Zweitstimme würde einfach nachrücken?
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#2
Hallo Voodoo,

prinzipiell gilt bei Wahllisten (in der Regel), nimmt ein Kandidat sein Recht nicht in Anspruch - aus welchen Gründen auch immer - wird er in Beachtung der Reihenfolge übersprungen. Im konkreten Beispiel verliert Liste 2 also keine Stimmen oder Mandate. Interessant wird es erst, wenn am Ende vielleicht nur drei Personen zur Verfügung stehen, vier jedoch vorgesehen waren (nach Stimmen und Liste). Je nach Wahlrecht und -system werden entweder nachträglich Kandidaten nominiert oder der Sitz wird im Verhältnis der nächsten Liste zugesprochen. Wenn ich mich nicht täusche, wäre das hier Liste 8.
Der Urknall ist in Wahrheit unser Horizont in der Zeit und im Raum. Wenn wir ihn als Nullpunkt unserer Geschichte betrachten, dann aus Bequemlichkeit und in Ermangelung eines Besseren. Wir sind wie Entdeckungsreisende vor einem Ozean: Wir sehen nicht, ob es hinter dem Horizont etwas gibt.
Hubert Reeves
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