28.07.2012, 07:15
Oder ist ehrlich am dümmsten?
Es trug sich folgende Geschichte zu.
Im Jahr 1993 starb eine reiche Frau in Düsseldorf. Weil es keine Nachfahren gab, hatte sie gemeinsam mit ihrem Mann bereits Jahre vorher die von Bodelschwinghschen Anstalten in Bethel bei Bielefeld als Alleinerbin bestimmt. Der Anstalt fiel damals ein Vermögen von 1,2 Millionen Euro zu, unter anderem auch eine Immobilie.
Im Jahre 2008 kaufte ein Lehrer das Haus. Im Zuge der Renovierung riss er einen Ofen ab. Dabei fand er zwei im Kamin eingemauert zwei Geldkassetten mit insgesamt 303.700 DM, nach heutiger Währung ca. 150.000 Euro. Das Geld brachte er zum Fundbüro.
Daraufhin reklamierte die Bielefelder Stiftung das Geld für sich. Der Lehrer verweigerte seine Zustimmung dazu mit der Begründung, das Geld könne auch von den Zwischeneignern des Hauses stammen. Da von diesen kein Anspruch auf die Fundsumme erhoben worden war, wäre der komplette Betrag dem Lehrer zugefallen. Nun hatte das Landgericht Düsseldorf zu entscheiden.
Weil es eine Zeugenaussage gab, nach der die verstorbene ehemalige Besitzerin bei einer Gelegenheit erwähnt haben soll, dass "es auch Leute gäbe, die ihr Geld im Kamin verstecken", wertete das Gericht dies als eindeutiges Indiz dafür, dass das Geld von ihr stammt. Folglich gehört das Geld zur Erbmasse und so sprach das Landgericht den Fund den von Bodelschwinghschen Anstalten zu. Der Lehrer erhält lediglich einen kargen Finderlohn von 5.000 Euro.
So weit die Geschichte.
Wie denkt ihr darüber? Für mich ergibt sich darauf - wieder einmal - die Konsequenz: Wenn einem so was widerfährt - einstecken und Klappe halten.
Oder?
Es trug sich folgende Geschichte zu.
Im Jahr 1993 starb eine reiche Frau in Düsseldorf. Weil es keine Nachfahren gab, hatte sie gemeinsam mit ihrem Mann bereits Jahre vorher die von Bodelschwinghschen Anstalten in Bethel bei Bielefeld als Alleinerbin bestimmt. Der Anstalt fiel damals ein Vermögen von 1,2 Millionen Euro zu, unter anderem auch eine Immobilie.
Im Jahre 2008 kaufte ein Lehrer das Haus. Im Zuge der Renovierung riss er einen Ofen ab. Dabei fand er zwei im Kamin eingemauert zwei Geldkassetten mit insgesamt 303.700 DM, nach heutiger Währung ca. 150.000 Euro. Das Geld brachte er zum Fundbüro.
Daraufhin reklamierte die Bielefelder Stiftung das Geld für sich. Der Lehrer verweigerte seine Zustimmung dazu mit der Begründung, das Geld könne auch von den Zwischeneignern des Hauses stammen. Da von diesen kein Anspruch auf die Fundsumme erhoben worden war, wäre der komplette Betrag dem Lehrer zugefallen. Nun hatte das Landgericht Düsseldorf zu entscheiden.
Weil es eine Zeugenaussage gab, nach der die verstorbene ehemalige Besitzerin bei einer Gelegenheit erwähnt haben soll, dass "es auch Leute gäbe, die ihr Geld im Kamin verstecken", wertete das Gericht dies als eindeutiges Indiz dafür, dass das Geld von ihr stammt. Folglich gehört das Geld zur Erbmasse und so sprach das Landgericht den Fund den von Bodelschwinghschen Anstalten zu. Der Lehrer erhält lediglich einen kargen Finderlohn von 5.000 Euro.
So weit die Geschichte.
Wie denkt ihr darüber? Für mich ergibt sich darauf - wieder einmal - die Konsequenz: Wenn einem so was widerfährt - einstecken und Klappe halten.
Oder?