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Hm, nungut, auch wenn ich meistens auf Seite der Menschenrechtler stehe, wüsste ich mir in bestimmten Situationen auch keinen anderen Rat, als den finalen Rettungsschuss.
Die "Notwehr" legitimiert einen zu solch einer Aktion
§32 StGB Notwehr
Absatz 2:
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
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Kämpfe, vor allem die nicht-kriegerischen, enden mit Gewinn oder Verlust, nicht aber durch Aufgeben.
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Ein runder Raum - in der Mitte der Täter - hohe Wände/Decke - keine Luftschächte... aufm Boden kniet ne Geisel - der Täter hat die Waffe auf ihn gerichtet....
was würdsten machen ?
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@Killerkeks - je nachdem wo ich mich befände.. wenn ich im Raum wäre, läge ich sicherlich am Boden.
Natürlich würde ich erstmal versuchen zu verhandeln.
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Gothmog schrieb:Der Schutz der Unschuldigen muss vorgehen.
Hm, ich finde es sollte heissen: "Der Schutz des Lebens muss vorgehen."
Auch den Täter sollte man nicht so einfach abschreiben.
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