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Zitat:Soldaten sind Mörder!
Das Bundesverfassungsgericht hat dazu ein Urteil gefällt. Diese Aussage sei durchaus rechtens,
solange die Bezeichnung diese verletzende Bedeutung auch konkret im Einzelfall hat und es müssen einzelne Personen gemeint sein.
Wie seht ihr das? Haltet ihr diesen Ausspruch für gerechtfertigt?
Oder ist er nur dann gerechtfertigt, wenn sich Soldaten eines Verbrechens schuldig machen, wie zB einen Angriffskrieg führen?
Was sagt ihr zum Urteil des BVerfG?
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ich denke das man das insgesamt nicht pauschalisieren kann. Kriegt ein Soldat den Befehl eine wehrlose Frau zu erschiessen oder grundlos (oder nur auf Basis materieller Bereicherung) in ein Land einzumarschieren und sich gegen diesen Befehl nicht wehrt ist er für mich ein Mörder... egal ob Pflichterfüllung oder nicht.
Steht ein Soldat aber irgendwo auf der Welt rum um "wehrlose" zu verteidigen und erschiesst bei der Ausübung dieser Pflicht jmd. der eben diese wehrlosen über den Haufen schiessen will (und sich nicht zwischendurch ergibt) so halte ich das nicht für einen Mord.
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Das geht in etwa mit der deutschen Gesetzgebung konform...