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Ich finde das eigenmächtige Vorgehen von Herrn Schäuble skandalös.
Langsam scheint mir, den interessiert keine andere Meinung, als die seinige....
Ich stehe hinter jeder Regierung,
bei der ich nicht sitzen muss,
wenn ich nicht hinter ihr stehe.
Werner Finck
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mfg
tdd
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Der hat von der Stasi gut gelernt, würde ich meinen....
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Werner Finck
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So und jetzt atmen wir mal alle tief durch, beruhigen uns und diskutieren dann sachlich weiter. Durchsuchungen von Personen, Sachen und Wohnungen ohne richterliche Anordnung sind auch jetzt schon in den einzelnen Polizeigesetzen geregelt. Wohl gemerkt immer im Rahmen der Gefahrenabwehr. Warum sollte das bei einer online Durchsuchung des Rechners anders sein?
Vergleiche mit der Stasi sind polemischer Blödsinn und gehören nicht in eine sachliche Diskussion.
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Leitwolf schrieb:Durchsuchungen von Personen, Sachen und Wohnungen ohne richterliche Anordnung sind auch jetzt schon in den einzelnen Polizeigesetzen geregelt. Wohl gemerkt immer im Rahmen der Gefahrenabwehr. Warum sollte das bei einer online Durchsuchung des Rechners anders sein?
Der Lauschangriff unterliegt ja auch bestimmten Auflagen. Afaik muss auch dort bei
Gefahr in Verzug der Vorsitzende eines Gerichts die Aktion genehmigen. Warum kann man das hier also nicht so gestalten?
Zudem frage ich mich, ob bei
Gefahr in Verzug die Einschleusung eines Trojaners nicht ein Mittel ist, dass im Zweifelsfall sehr langwierig sein kann.
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Hi
Schäuble, ein Mann, der die Verfassung schützen möchte, sollte doch wohl in der Lage sein, verfassungskonforme Gesetzesvorschläge zu machen. Und hier sieht das Grundgesetz ganz klar eine Richterliche Anordnung vor. Schäuble schehrt sich darum offensichtlich einen Dreck. Ebenso wie sich die Stasi um Menschenrechte einen Dreck gekümmert hat. Daher halte ich diesen Vergleich für absolut angebracht.
mfg
tdd
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Ich finds verständlich dass darum so viel Wind gemacht wird.
Bei DEN schlechten Erfahrungen mit sowas in Deutschland...
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Hi
ich finde, es gibt schon mehr als genug Möglichkeiten, die aber kaum ausgeschöpft werden können, weil das Personal fehlt. Und wenn man die Daten von einem Rechner haben möchte, dann holt man sich einen Durchsuchungsbefehl vom Richter und räumt offiziell die Bude des vermeidlichen Terroristen leer. Was auch deutlich effektiver wäre, als der stümperhafte versuch, einen Trojaner auf einen Rechner zu bringen. Dann muss man es schon mit einem Computer-DAU zu tun haben, der keine Sicherheitsupdates und keine Firewall einsetzt.
Hier schafft man aber wieder ein Instrument unter dem Deckmantel der Terrorabwehr, welches aber sicherlich in allen möglichen und unmöglichen Bereichen eingesetzt wird.
mfg
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