17.09.2010, 18:03
Hallo Leute,
unumg?nglich muss man sich derzeit als Bundesb?rger die Frage stellen, was jetzt passieren soll. Die "nachtr?gliche Sicherungsverwahrung" wurde vom Europ?ischem Gerichtshof als nichtig abgestempelt. Doch was sollen wir tun mit M?rdern, Vergewaltigern und Kindersch?ndern? Eigentlich ist das im Strafgesetzbuch gut geregelt: Die lebenslange Freiheitsstrafe muss mindestens 15 Jahre betragen und hat nach oben keine Grenze. In der Praxis wird ein gro?er Teil der Schwerverbrecher allerdings schon nach 15 Jahren, mit anschlie?ender f?nf j?hriger Bew?hrung, freigelassen. Und das f?r M?rder.
Allein durch das Gerichtsurteil, muss also schon etwas gemacht werden. Doch was?
unumg?nglich muss man sich derzeit als Bundesb?rger die Frage stellen, was jetzt passieren soll. Die "nachtr?gliche Sicherungsverwahrung" wurde vom Europ?ischem Gerichtshof als nichtig abgestempelt. Doch was sollen wir tun mit M?rdern, Vergewaltigern und Kindersch?ndern? Eigentlich ist das im Strafgesetzbuch gut geregelt: Die lebenslange Freiheitsstrafe muss mindestens 15 Jahre betragen und hat nach oben keine Grenze. In der Praxis wird ein gro?er Teil der Schwerverbrecher allerdings schon nach 15 Jahren, mit anschlie?ender f?nf j?hriger Bew?hrung, freigelassen. Und das f?r M?rder.
Allein durch das Gerichtsurteil, muss also schon etwas gemacht werden. Doch was?