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		Detlef05 schrieb:Beischlaf ist keine Frage einer Genehmigung durch irgendwem im Umfeld.
Hm ... sicher? Dann dürfte Sodomie eigentlich auch nicht mehr unter Strafe stehen. Oder öffentliches Poppen auf dem Marktplatz von Wanne-Eickel. Ich meine, wenn es keine Frage der Genehmigung ist, dann darf man doch alles. Oder doch nicht?
Zitat:Doch der Versuch, diese mittels der Androhung strafrechtlicher Konsequenzen bei entdecktem, öffentlich gemachtem Vollzug durchzusetzen, entspricht nicht mehr dem kulturellen Entwicklungsniveau unserer Gesellschaft.
Das sehe ich deutlich anders. Diese "strafrechtlichen Konsequenzen bei entdecktem, öffentlich gemachten Vollzug" haben wir auch auf vielen anderen Feldern, z.B. Unzucht mit Minderjährigen, Unzucht mit Abhängigen, etc., und die werden von der Gesellschaft auch überhaupt nicht infrage gestellt. Unser kulturelles Entwicklungsniveau kennt das also durchaus. Die Frage ist also lediglich, welchen Tatbestand wir unter Strafe stellen wollen und welchen nicht. 
Und ein Tabubruch ist es sehr wohl, denn bis zum heutigen Tage gilt Inzest als Tabu.
	
 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Glober schrieb:Totaler Unsinn.
Dann erkläre bitte, wieso...
Meine Behauptung ist:
1.) Man braucht nicht für jeden Sonderfall einen extra Strafparagraphen.
2.) Liebe ist private Angelegenheit, sofern in gegenseitigem Einverständnis geschieht und beide sexuell mündig sind.
3.) Der Schutz noch nicht entstandenen Lebens ist irrelevant.
4.) Ist Leben entstanden, so haben die werdenden Eltern 3 Monate lang das Recht auf Abtreibung, danach steht es dann unter dem Schutz des Staates.
5.) Der Staat darf nicht entscheiden welches Leben mehr oder weniger wert ist. Er darf auch vor und während der ersten 3 Monate des entstehenden Lebens nicht steuernd eingreifen.
	
 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Slowmotion schrieb:2.) Liebe ist private Angelegenheit, sofern in gegenseitigem Einverständnis geschieht und beide sexuell mündig sind.
Was verstehst Du unter "sexuell mündig"?
	
 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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