13.03.2008, 23:42
Nein mein Lieber, du verdrehst hier die Tatsachen. Das Versammlungsrecht regelt zwar auch Pflichten für die Versammlungsteilnehmer (z.B. Vermummungsverbot), aber in erster Linie die Rechte die sie gegenüber dem Staat (i.d.R. vertreten durch Polizei und Ordnungsamt) haben. Und von beidem hat der Bürger als Teilnehmer einer Versammlung aus nachvollziehbaren Gründen eben deutlich mehr.